Leistung
Finanzbuchhaltung in Sondersituationen
Was genau bietet AUREON?
Die Finanzbuchhaltung im Insolvenzverfahren unterscheidet sich grundlegend von laufender Unternehmensbuchhaltung. Eröffnungsbilanzen, Massepositionen, Gläubigerkonten und verfahrensspezifische Sonderpostionen erfordern spezialisiertes Know-how — und einen Partner, der diese Anforderungen aus der Praxis kennt.
AUREON übernimmt die vollständige operative Finanzbuchhaltung für Unternehmen in Insolvenz, Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren. Das umfasst die laufende Buchführung, die Vorbereitung von Zwischenberichten sowie die Jahresabschlüsse für den relevanten Zeitraum.
Für welche Situationen und Verfahren?
- Regelinsolvenz: Laufende Buchführung ab Verfahrenseröffnung, Verwaltung von Massemitteln, Gläubigerkonten
- Eigenverwaltung: Buchführung unter Aufsicht des Sachwalters, enge Abstimmung mit der Geschäftsführung
- Schutzschirmverfahren: Vorläufige Eigenverwaltung, Buchführung parallel zur Sanierungsplanung
- Liquidation: Abwicklungsbuchhaltung bis zur Verfahrensbeendigung
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Insolvenzverfahren starten ohne Vorlaufzeit. AUREON ist darauf eingerichtet:
- Schritt 1 — Sofortübernahme: Innerhalb weniger Tage nach Verfahrenseröffnung übernehmen wir die Buchführung — auch aus laufenden Mandaten mit unvollständigem Datenbestand.
- Schritt 2 — Systemaufbau: Einrichtung der verfahrensspezifischen Kontenstruktur, Übernahme der Eröffnungsbilanz, Klärung offener Positionen.
- Schritt 3 — Laufender Betrieb: Wöchentliche oder monatliche Buchführung, Belegverarbeitung, Abstimmung mit dem Verwalter oder der Eigengeschäftsführung.
- Schritt 4 — Reporting: Regelmäßige Auswertungen und Berichte — im Format, das Sie und das Gericht benötigen.
Warum AUREON für die FiBu in Sondersituationen?
Weil Buchhaltung in der Insolvenz kein Standard-Mandat ist. Antje Lüngen kombiniert steuerrechtliche Expertise mit zertifizierter Restrukturierungskompetenz — das bedeutet: keine Lernkurve bei Ihrem Verfahren, kein Nachjustieren nach dem ersten Monat.
AUREON versteht die Sprache von Insolvenzverwaltern und Sanierungsberatern. Das spart Abstimmungsaufwand und vermeidet Missverständnisse, die in der Praxis Zeit und Geld kosten.
Häufige Fragen
Kann AUREON die Buchhaltung auch aus einem laufenden Mandat übernehmen?
Ja. Wir sind auf Übernahmen aus laufenden oder unvollständig geführten Mandaten eingerichtet. In einem ersten Schritt analysieren wir den Datenbestand und erstellen einen Übernahmeplan — ohne dass das Verfahren ins Stocken gerät.
Welche Buchhaltungssoftware wird eingesetzt?
[BITTE ERGÄNZEN — z. B. DATEV, Lexware o.ä.]
Wie schnell kann AUREON mit einem neuen Verfahren starten?
In der Regel innerhalb von zwei bis fünf Werktagen nach Beauftragung. Bei dringendem Bedarf auch kurzfristiger — sprechen Sie uns an.
Neues Verfahren, neue FiBu gesucht?
Sprechen Sie uns an. Wir klären in einem kurzen Gespräch, wie AUREON Ihr Verfahren von Beginn an buchhalterisch sauber begleiten kann.
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